Ich be­komme vom Job­cen­ter Ar­beits­lo­sen­geld II. Für Er­werbs­lose und alle an­de­ren sehe ich es als zeit­ge­mäße Um­set­zung von Grund­rech­ten. Ge­gen Min­de­run­gen (Sank­tio­nen) mei­nes Le­bens­un­ter­halts, der ein Exis­tenz­mi­ni­mum dar­stellt, wehre ich mich. Ebenso ge­gen psy­chi­schen Druck, den Sank­ti­ons­an­dro­hun­gen auf mich aus­üben. Hartz IV er­war­tet Ge­gen­leis­tun­gen wie Be­wer­bun­gen auf dem eh schlan­ken Ar­beits­markt, ohne dass ich mich be­wer­ben will, schon gar nicht auf Nied­rig­lohn­jobs. Ge­nauso we­nig hätte es für mich per­sön­lich Sinn, an Ein­glie­de­rungs­maß­nah­men teil­zu­neh­men. Ich weiß mich sel­ber in un­sere Ge­sell­schaft ein­zu­brin­gen und bin, un­ab­hän­gig des­sen, ein Teil von ihr.
Be­hörde Job­cen­ter han­delt stur nach dem So­zi­al­ge­setz­buch, das dem Grund­ge­setz teil­weise wi­der­strebt. Durch ei­nen an­geb­li­chen Ver­trag na­mens Ein­glie­de­rungs­ver­ein­ba­rung (EGV), auf de­ren Ab­schluss be­stan­den wird, soll ich mein Le­ben nach Fremd­in­ter­es­sen ge­stal­ten. Zum ers­ten Mal in mei­ner lan­gen Er­werbs­lo­sen­kar­riere habe ich die EGV nicht un­ter­schrie­ben. Nur braucht man meine Un­ter­schrift gar nicht, um die­sen dis­kri­mi­nie­ren­den Pseu­do­ver­trag mit mir ab­zu­schlie­ßen, der ge­gen mei­nen Wil­len zu han­deln und zum Lü­gen mich zwin­gen soll. Je­nem be­hörd­li­chen Vor­gang habe ich wi­der­spro­chen.

Vom 9.07. bis 24.07.12 wehre ich eine Sank­tion ab, die dank ei­nes amts­ärzt­li­chen Gut­ach­tens, wel­ches das Job­cen­ter nicht be­ach­tet hat, zu­rück­ge­nom­men wird. Das So­zi­al­ge­richt zwecks An­ord­nung der auf­schie­ben­den Wir­kung ge­gen die Sank­tion ein­be­zo­gen zu ha­ben, ist sehr wahr­schein­lich der Grund, wa­rum mein Wi­der­spruch ge­gen die Kür­zung re­la­tiv schnell be­ar­bei­tet wor­den ist. Da ihm das Job­cen­ter in vol­lem Um­fang ent­spro­chen hat, be­grün­det es den Ab­hil­fe­be­scheid nicht. Den habe ich mir folg­lich auf An­trag be­grün­den lassen.

Auf den 5.09.12 ist der Wi­der­spruchs­be­scheid da­tiert, mit dem das Job­cen­ter mei­nen Wi­der­spruch ge­gen die Ein­glie­de­rungs­ver­ein­ba­rung, die mir auf­ge­zwun­gen wor­den ist, zu­rück­weist; dies da­mit be­grün­det, dass an zwei Ge­sprächs­ter­mi­nen, von de­nen letz­te­rer nicht statt­ge­fun­den hat, ver­sucht wor­den sei, eine EGV mit mir ab­zu­schlie­ßen. Im Ge­spräch habe ich deut­lich ge­macht, nicht zu un­ter­schrei­ben. Das Job­cen­ter ist der Ansicht, meine Rechte blie­ben un­ver­letzt. ›Grund­rechte‹ schreibt es je­doch nicht! Er­wähnt nur, dass ich mich in mei­nen Grund­rech­ten ver­letzt sehe. Die Be­hörde geht auf meine Wi­der­spruchs­be­grün­dung nicht wei­ter ein, schreibt, sie könne we­gen ih­rer knap­pen Res­sour­cen mich nicht in lan­gen Ver­hand­lun­gen über­zeu­gen. Ich ver­handle so oder so nicht.

Am 1.10.12 habe ich ge­gen die Zwangs­ein­glie­de­rung Klage ein­ge­reicht; ohne An­walt, weil ich keine Pro­zess­kos­ten­hilfe be­an­tra­gen will, den Pro­zess füh­ren als Her­aus­for­de­rung sehe und un­ser Recht­sys­tem ken­nen ler­nen sollte. Die Un­ver­letzt­heit mei­ner Grund­rechte möchte ich vom So­zi­al­ge­richt be­stä­ti­gen und die Nich­tig­keit des Ver­wal­tungs­akts (VA) aus meh­re­ren Grün­den fest­stel­len lassen.

Der 18.10.12 ist der Tag, an dem das Job­cen­ter be­an­tragt meine Klage ab­zu­wei­sen. In der Fol­ge­zeit, bis 4.12.12, stelle ich zwei Be­weis­an­träge im Ver­fah­ren. Ei­nem habe ich die Ein­la­dung durch den Be­klag­ten an­ge­fügt, dem an­de­ren An­trag die neue EGV, die gleich als VA hätte er­las­sen wer­den müs­sen, da ich de­fi­ni­tiv nicht ver­handle. Der Rich­ter ver­sucht an­zu­re­gen, dass ich die Klage zu­rück­nehme, weil der Ein­glie­de­rungs­ver­wal­tungs­akt ab­ge­lau­fen sei. Mit­nich­ten tue ich das, be­gründe warum.

In der Zeit vom 5.12.12 bis 11.04.13 nehme ich Ein­sicht in die Pro­zess­akte auf der Ge­schäfts­stelle der zu­stän­di­gen Kam­mer des So­zi­al­ge­richts. Dort lasse ich mir Ge­sprächs­pro­to­kolle ko­pie­ren, die das Job­cen­ter dem Ver­fah­ren beige­steu­ert hat. Diese so­ge­nann­ten Be­ra­tungs­ver­merke zei­gen meine Wei­ge­rung ge­gen­über dem Be­klag­ten ein­deu­tig, wenn­gleich sie nur zum Teil stim­men. Das gilt ins­be­son­dere für den Ver­merk durch die Team­lei­te­rin der Ar­beits­ver­mitt­le­rin.
Eine Rich­te­rin löst den Vor­sit­zen­den ab, über­nimmt die Kam­mer (Rou­ti­ne­vor­gang). Ich for­dere übers Ge­richt den Be­ra­tungs­ver­merk vom letz­ten Ge­sprächs­ter­min aus dem Job­cen­ter an, lasse ihn der Pro­zess­akte bei­fü­gen.
Nach ge­rau­mer Zeit er­lässt die Be­hörde eine neue EGV ge­gen mich. Ent­ge­gen mei­ner Ar­gu­men­ta­tion nimmt das Ge­richt sie nicht ins Ver­fah­ren auf, regt er­neu­ten Wi­der­spruch und er­neute Klage an. Ich be­harre dar­auf, Grundrechts- und Rechts­ver­let­zun­gen nach­träg­lich fest­zu­stel­len. Die Rich­te­rin teilt mit, es sei eine Er­ör­te­rung ge­plant, für die noch kein Ter­min ge­nannt wer­den könne. Un­ter Aus­schluss der Öffent­lich­keit wer­den der Be­klagte und ich also bei Ge­richt er­schei­nen und dort klä­ren, wie das Ver­fah­ren weitergeht.

Mit Da­tum vom 23.01.13 er­reicht mich ein An­hö­rungs­schrei­ben zwecks ei­ner Sank­tion um 30 Pro­zent. Ich be­ant­worte es un­nö­ti­ger­weise, habe an­schei­nend kei­nen wich­ti­gen Grund nach dem So­zi­al­ge­setz­buch II vor­zu­wei­sen. Als die An­hö­rungs­frist seit fast ei­nem Mo­nat ab­ge­lau­fen ist, flat­tert mir ein Sank­ti­ons­be­scheid ins Haus. Um­ge­hend lege ich Wi­der­spruch ein.

Am 12.02.13 nehme ich Ak­ten­ein­sicht im Job­cen­ter, die ich über sie­ben Mo­nate vor­her be­an­tragt hatte. Die ma­xi­male Be­ar­bei­tungs­frist für An­träge, so­fern keine Be­dro­hung der Exis­tenz vor­liegt, be­trägt sechs Mo­nate. Es emp­fiehlt sich, die Be­hörde nach etwa fünf Mo­na­ten schrift­lich an die Be­ar­bei­tung zu er­in­nern, was ich ge­tan habe. Weil das Job­cen­ter nach sechs Mo­na­ten mei­nen An­trag den­noch nicht be­schei­det, er­hebe ich Un­tä­tig­keits­klage beim So­zi­al­ge­richt. Bald dar­auf ver­ein­bart die Be­hörde ei­nen Ter­min zur Ak­ten­ein­sicht mit mir. Viel­leicht liegt es an mei­nem zu­sätz­li­chen An­trag, auf Ge­büh­ren­be­frei­ung nach dem In­for­ma­ti­ons­frei­heits­ge­setz, dass ich für ge­wünschte Ko­pien aus mei­ner Akte nichts be­zah­len brau­che.
Nach der Ak­ten­ein­sicht su­che ich den zu­stän­di­gen Jobcenter-Juristen in sei­nem Ar­beits­zim­mer auf. Ich teile ihm mit, dass sich das Ge­richts­ver­fah­ren viel­leicht er­le­digt habe. Die drei­wö­chige Frist zur Stel­lung­nahme, die mir der Rich­ter nach der Ak­ten­ein­sicht­nahme setzt, mit der Frage, ob das Ver­fah­ren er­le­digt sei, nutze ich bis zum letz­ten Tag, falls ich noch et­was in die­ser Sa­che be­nö­tigt hätte.

Zum 2.04.13 wird mein An­trag auf An­ord­nung der auf­schie­ben­den Wir­kung im Wi­der­spruchs­ver­fah­ren ge­gen die 30-prozentige Sank­tion vom So­zi­al­ge­richt zu­rück­ge­wie­sen. Dar­auf­hin be­an­stande ich mit­tels ei­ner An­hö­rungsrüge den dies­be­züg­li­chen Ge­richts­be­schluss, kri­ti­siere also, nicht aus­rei­chend recht­lich an­ge­hört wor­den zu sein. In­fol­ge­des­sen be­grün­det die Rich­te­rin den Be­schluss durch ei­nen wei­te­ren Be­schluss ein we­nig genauer.

Der 29.05.13 ist der Tag, an dem ich Kla­gen ge­gen die 30-Prozent-Kürzung so­wie ge­gen ei­nen ab­ge­lau­fe­nen Ein­glie­de­rungs­ver­wal­tungs­akt einreiche.

Zum 1.01.14 werde ich ein zwei­tes Mal sank­tio­niert. Je­doch wie­der um 30 Pro­zent, wenn­gleich das Ge­setz ver­langt, mein Ar­beits­lo­sen­geld II nun um 60 Pro­zent zu kür­zen. Ei­nen Ver­fah­rens­feh­ler des Job­cen­ters ver­mu­tend, be­gründe ich mei­nen Wi­der­spruch dem­ent­spre­chend; denn ich brau­che »ord­nungs­ge­mäße« Leis­tungs­kür­zun­gen fürs Ge­richt. Doch das Job­cen­ter ant­wor­tet vor ihm sinn­ge­mäß, die Sank­tion um 30 Pro­zent sei kor­rekt, da eine 60-prozentige mich ALG-II-Empfänger in mei­nen Rech­ten ver­let­zen würde.

Falls ihr For­mu­lie­run­gen für ei­gene Wi­der­sprü­che, An­träge bzw. Kla­gen braucht, könnt ihr gerne aus mei­nen im Ar­ti­kel ver­link­ten mit zusammenbasteln.

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29 Kommentare
  1. Frigga sagt:

    Lie­ber Veit,

    toll, dass es hier zu le­sen ist! Ralph möge es im Grundrechte-Brandbrief ver­lin­ken und wir an­de­ren übe­r­all pos­ten, wo Men­schen es für sich auf­grei­fen kön­nen, um vor al­lem Mut und Ver­trauen zu sich selbst zu bekommen.

    Danke noch­mals,
    Frigga

  2. Bianca sagt:

    Wow, be­ein­dru­ckend! Ich glaube, wenn Du noch ein paar Zei­len mehr ge­schrie­ben hät­test, könn­test Du über­le­gen, Dein Schrei­ben als klei­nes Buch ver­le­gen zu las­sen. ;-)

    Ich werde in den kom­men­den Ta­gen ei­nen Ge­gen­ent­wurf zu mei­ner im Raum ste­hen­den, aber selbst­ver­ständ­lich nicht un­ter­schrie­be­nen neuen EGV ver­fas­sen, und da werde ich in Dei­nem obi­gen Text si­cher ei­ni­ges »nette« fin­den. Danke für Dein An­ge­bot, das eine oder an­dere zu übernehmen.

  3. Uwe sagt:

    Su­per, wer­den si­cher wie­der viele Men­schen die das le­sen Kraft und neuen Mut tanken!

    Uwe

  4. Peter sagt:

    Hallo Veit,
    der Wi­der­spruch ist schön lang, da ha­ben die gut was zu le­sen. Auf je­den Fall das Ganze ri­chig fett mu­tig bis zum letz­ten Atemzug-, wow!
    Je mehr von Uns et­was ge­gen diese Un­ge­rech­tig­kei­ten un­ter­neh­men, desto bes­ser. Ich selbst habe bei sol­chen Sa­chen schon Hilfe aus dem Netz von Leu­ten und auch von Freun­den be­kom­men die gut schrei­ben kön­nen bzw. sich mit Hartz-Gegenwehr aus­ken­nen.
    Fol­gen­der link von »Pro­jekt Peine« ist be­stimmt Vie­len ein Be­griff:
    http://www.projekt-peine.de/index.html

    Be­din­gungs­lose Grüsse, Peter

  5. Veit Pakulla sagt:

    Ganz meine Rede, Pe­ter! Je mehr Wi­der­stand, desto bes­ser!
    Je­doch schützt mich ein amts­ärzt­li­ches Gut­ach­ten. Ich weiß nicht, in­wie­weit ich mich ohne trauen würde. Mit­tel und Wege ge­gen Be­wer­bungs­zwang und Leis­tungs­kür­zun­gen gibt es aber viele. Was ich nicht schon al­les von an­de­ren Er­werbs­lo­sen im In­ter­net und bei Be­geg­nun­gen so­wie auf Tref­fen er­fah­ren habe! Und was nicht al­les Ge­setz­bü­cher her­ge­ben, wenn ich ih­nen Zeit widme!
    Das Job­cen­ter ist auf die Be­grün­dung mei­nes Wi­der­spruchs kaum ein­ge­gan­gen. Macht nichts. Haupt­sa­che, ich kann nun denn vor Ge­richt klagen.

  6. Peter sagt:

    Ta­ten­lo­sig­keit ist Ab­hän­gig­keit. Übrig bleibt Tas­ta­tur und Desk­top, aber dazu ste­hen dass man dazu ge­wor­den ist, denn es ist der in­di­vi­du­elle Plan. Die ver­suchte Hatz (Hartz) in ein fik­ti­ves Ar­beits­le­ben ist die Ma­sche den Schlafbürger/michel in der Angstbewusstseins-Matrix zu hal­ten da­mit er das Absauger- und Stres­sys­tem be­dient und sich ein BGE nicht vor­stel­len kann.
    In­ter­es­sant der Ein­wurf im Wi­der­spruch: »Ge­nü­gend Wohl­stand ist für alle vor­han­den«. Auch für mich neu und in­ter­es­sant das Thema: »Fol­ter durch Hatz4«.
    P.S: Ich glaube, Ab­leh­nung von EGV und Wi­der­spruch ge­gen Ver­wal­tungsaaahkt muß man nicht be­grün­den. (?) Nun denn.
    Be­din­gungs­los, Peter

  7. Hallo Veit,
    zu­nächst ein­mal Danke für Dei­nen Kom­men­tar auf mei­nem Blog. Ich hatte erst ges­tern auf mei­nem G+ Pro­fil un­ter ei­nem Kom­men­tar zum Thema [Ar­mut macht krank] ge­schrie­ben, »Hartz IV ist psy­chi­scher Mord!»
    Das schlimmste aber an dem Per­ver­sum ist, das es in der Be­völ­ke­rung an­ge­nom­men wurde und dem ent­sprecht ge­gen So­zi­al­leis­tungs­emp­fän­ger in­ter­pre­tiert wird.

    Gruß
    Micha

    PS: Ich habe mir er­laubt ei­nen Aus­zug Dei­nes Ar­ti­kels auf mei­nem Blog zu ver­öf­fent­li­chen. Ich denke Du hast nichts da­ge­gen, an­sons­ten werde ich ihn selbst­ver­ständ­lich un­ver­züg­lich wie­der löschen.

  8. Veit Pakulla sagt:

    Gerne kannst du ei­nen Aus­zug aus mei­nem Bei­trag bei dir ver­öf­fent­li­chen, Mi­cha. Über ei­nen Link auf mei­nen Ar­ti­kel freue ich mich na­tür­lich außerdem.

  9. Hallo Veit,

    ich gra­tu­liere Dir zu Dei­nem mu­ti­gen Wi­der­stand. Da­mit bist Du für viele ein Vorbild.

    Ich habe Deine Seite mal beim Thema Ein­glie­de­rungs­ver­ein­ba­run­gen ver­linkt. Meine Seite ist im stän­di­gen Auf­bau.
    http://www.beispielklagen.de/IFG028.html

    Wei­ter so.

    Liebe Grüße,

    Ulli

  10. Veit Pakulla sagt:

    Danke Ulli! ;)

  11. Hartz-Entferner sagt:

    Hallo Leute,

    wollte nur kurz zu der Kla­ge­schrift sa­gen, dass es für je­des Ge­richt eine zu große Hürde ist, die Nich­tig­keit ei­nes deut­schen Ver­wal­tungs­ak­tes festzustellen.

    Bes­ser und da­mit eine nicht so hohe Hürde wäre es, auf die Rechts­wid­rig­kei­ten im VA ab­zu­stel­len (das sind for­mal­ju­ris­ti­sche Un­ter­schiede, die zu er­klä­ren auf die Schnelle hier nicht mög­lich sind).

    Ver­steht mich bitte nicht falsch, ich schreibe das nicht um ein­fach nur rum­mä­keln zu wol­len oder Leute vom Kla­gen ab­zu­hal­ten, im Ge­gen­teil, ich stehe voll hin­ter der Klage und den Tex­ten von Veit, aber ich habe in­zwi­schen ge­nug Er­fah­rung (auch mit Fest­stel­lungs­kla­gen we­gen Nich­tig­keit) um si­cher sa­gen zu kön­nen, das es fast un­mög­lich ist, die Nich­tig­keit ei­nes Ver­wal­tungs­ak­tes zu er­wir­ken. Si­che­rer ist der Kla­ge­weg im­mer in­dem man auf die Rechts­wid­rig­kei­ten auf­merk­sam macht.

    Ich wün­sche Veit je­den­falls al­les Gute und vol­len Er­folg und hoffe, das wir dann auch er­fah­ren, wie die Ge­richte dar­auf rea­giert haben.

    ciao erst mal vom Hartz-Entferner :)

  12. Jürgen sagt:

    Hallo,

    schön das auch du den Mut ge­fun­den hast.
    Ich habe ge­rade dei­nen Text ge­le­sen und auch wenn er mir be­reits Gut er­scheint, gibt es ja im­mer was…
    wäre es so nicht tref­fen­der?
    »das dem Grund­ge­setz teil­weise wi­der­strebt.»
    das dem Grund­ge­setz teil­weise widerspricht.

    Al­les Gute & viel Erfolg

  13. Veit Pakulla sagt:

    Ein Ge­setz steht im Bu­che, wird aber auch ge­lebt. Von da­her hab ich »wi­der­strebt« ge­wählt. :)

  14. Jürgen sagt:

    So ge­se­hen macht es Sinn, der Un­sinn. ;)

  15. Sabine Schäfer sagt:

    Ich bin so­ooo froh, dass ich nicht al­leine da steh und kämpfe… bin mo­men­tan bis auf 60 Euro sank­tio­niert und er­warte be­reits die nächste Sank­tion, denn ich bin beim Job­cen­ter »un­ten durch«. Die wol­len mich end­lich los­wer­den. Aber so schnell lasse ich mich nicht ab­kan­zeln. Ich habe ein­mal ei­nen Rechts­streit ge­gen das JC ge­won­nen und werde auch den nächs­ten ge­win­nen, denn ich bin im Recht! Soll­ten die Rich­ter ge­gen mich ent­schei­den habe ich trotz al­lem ge­won­nen… näm­lich mei­nen per­sön­li­chen Stolz, mich nicht un­ter­drü­cken zu las­sen von ei­ner Ma­schine, die Men­schen ka­putt macht.
    Ich danke Dir sehr für Dei­nen Bei­trag, ganz lie­ber Gruß.

  16. Veit Pakulla sagt:

    Sa­bine, hast du die Sank­tion nicht ge­richt­lich auf­schie­ben las­sen (kön­nen), mit­tels An­ord­nung der auf­schie­ben­den Wir­kung bzw. einst­wei­li­gem Rechts­schutz? Hast du ei­nen Anwalt?

  17. Chris sagt:

    Hallo Veit!

    Coole Seite. Habe mich ge­rade über Dein Vor­ge­hen ge­gen die Sank­tion be­le­sen.
    Diese Ma­sche der Job­cen­ter, es mit ei­ner Sank­tion zu ver­su­chen, und dann ei­nen Rück­zie­her zu ma­chen, be­vor es zu ei­nem Ur­teil kommt, weil sie von An­fang an ge­nau wuß­ten, daß sie im Un­recht sind, aber nach­dem der Sank­tio­nierte den gan­zen Streß hatte mit der Sank­tion, und wäh­rend der Sank­tion noch das Ge­richts­ver­fah­ren durch­zu­zie­hen, diese Masch ist wirk­lich zum Kot­zen wi­der­wär­tig.
    Das Vor­ge­hen, den Ab­hil­fe­be­scheid noch­mal an­zu­ge­hen und eine Be­grün­dung zu for­dern, und an­schlie­ßend die Sa­che öffent­lich zu ma­chen, halte ich für ge­nau rich­tig.
    Er­gän­zend fällt mir ein, man könnte evtl. auch den Ab­hil­fe­be­scheid mit ei­nem Wi­der­spruch an­grei­fen, denn Be­scheide müs­sen be­grün­det sein. Wenn die Sank­tion recht­mä­ßig war, durf­ten sie sie nicht zu­rück­neh­men, und wenn sie rechts­wid­rig war, hät­ten sie sie gar nicht erst ver­hän­gen dür­fen.
    Mit dem Wi­der­spruch kann man ja war­ten, bis das Geld auf dem Konto ist ;-)
    Ver­mut­lich kann man das in je­dem ein­zel­nen Fall so ma­chen, wo die Job­cen­ter durch ei­nen Rück­zie­her ein Ur­teil ver­hin­dern und so­mit zei­gen, daß sie ei­nen nur mal ein we­nig quä­len woll­ten…
    Jetzt werd ich mir den Rest von Dei­nen Sa­chen mal an­se­hen, und den Link zu die­ser Seite or­dent­lich verbreiten!

    Viele Grüße
    Chris

  18. Bernd sagt:

    Hallo Veit,

    ma­che bitte wei­ter und lasse Dich nicht ent­mu­ti­gen!! Es kann nicht sein, dass sich die Sio­zi­al­ge­richte im­mer nur hin­ter dem SG-Buch ver­schant­zen. Das SGe­setz steht in der Hier­ar­chie im­mer noch un­ter dem GGe­setz. Wa­rum bis jetzt noch nicht ein SGe­richt ein No­men­kon­troll­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet hat, ist für mich ein Rätsel.

    Bernd

  19. Ronald sagt:

    Al­lein schon der Name: Ein­glie­de­rungs­ver­ein­ba­rung! Das im­pli­ziert ir­gend­wie, dass man ohne Ar­beit nicht ein­ge­glie­dert ist! Aber diese Ver­ein­ba­rung nicht zu un­ter­zeich­nen, ist schon mal eine Idee. Al­les Gute!

    Dass die (recht­li­chen) Müh­len der Job­cen­ter lang­sam mah­len, ist mir auch be­kannt: mo­na­te­lan­ger Hick­hack we­gen zu viel ge­zahl­tem Ar­beits­lo­sen­geld II (För­dern und For­dern).

  20. Andi sagt:

    Hallo Veit!
    Weiß nicht, in­wie­weit Du in­for­miert bist, der Herr Boes hat un­ter zu­sam­men­ar­beit mit di­ver­sen Leu­ten und Ver­fas­sungs­rechts­an­wäl­ten durch spen­den­gel­der (dürf­ten ca 6ooo Euro ge­we­sen sein) eine so­ge­nannte RICH­TER­VOR­LAGE er­ar­bei­tet. Das ist ganz neue und gab es bis da­hin noch gar nicht! Man kann sich für sei­nen je­wei­li­gen Fall, al­les dort zu­sam­men­su­chen, je­der spiel­raum dürfte aus­ge­schal­tet sein. Man braucht nur Zeit, zum le­sen und zum zu­sam­men­stel­len sei­ner ei­ge­nen Klage. Viel­leicht nützt Dir das ein we­nig, schau doch da mal rein.

    RICH­TER­VOR­LAGE ZUM KLA­GEN GE­GEN SANK­TIO­NEN (wenns sein muß bis hoch zum Bundesverfassungsgericht):

    http://www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/brandbrief/Vorlageantrag/Inhaltsverzeichnis.htm

  21. Veit Pakulla sagt:

    Hi Andi,

    danke für den Hin­weis! Von der be­sag­ten Rich­ter­vor­lage wusste ich schon, be­vor sie im Netz ver­öf­fent­licht wor­den ist.

    Es gibt even­tu­ell das eine oder an­dere, das ich aus ihr ver­wen­den könnte. Haupt­säch­lich werde ich auf je­den Fall bei den Kla­ge­schrif­ten blei­ben, die ich mir er­ar­bei­tet habe. Sie sind für mich über­schau­ba­rer, zu­dem Aus­gangs­punkt der von mir in Gang ge­setz­ten Ver­fah­ren, was wohl eine we­sent­li­che Rolle im Pro­zess­ver­lauf spielt.

  22. Ela sagt:

    Ihr scheint ja ne Menge zeit da­mit zu ver­brin­gen ge­gen das Job­cen­ter zu Kla­gen. Viel­leicht hätte der eine oder an­dere von euch wie­der ei­nen ad­äqua­ten Job wenn ihr ge­nau­so­viel Zeit und En­er­gie in die Job­su­che in­ves­tie­ren wür­det. Wo kann ich den da­ge­gen Kla­gen, dass mit mei­nen Geld euer er­werbs­lo­ses Le­ben fi­nan­ziert wird?

  23. Dr. Manhattan sagt:

    Der Phi­lo­soph Im­ma­nuel Kant hat in sei­ner »Grund­le­gung zur Me­ta­phy­sik der Sit­ten« die Ach­tungs­wür­dig­keit und die Men­schen­würde an sich im wei­tes­ten Sinne definiert.

    Kant geht da­von aus, dass der Mensch »ein Zweck an sich« sei und dem­nach nicht ei­nem ihm frem­den Zweck un­ter­wor­fen wer­den darf. Das heißt: Die Men­schen­würde wird ver­letzt, wenn ein Mensch ei­nen an­de­ren bloß als Mit­tel für seine ei­ge­nen Zwe­cke be­nutzt – etwa durch Skla­ve­rei, Un­ter­drü­ckung oder Be­trug…
    Die Ansich­ten Kants fin­den sich heute in der Ob­jekt­for­mel wie­der, mit der eine Ver­let­zung der Men­schen­würde ver­fas­sungs­recht­lich be­stimmt wird. Auf Kant geht auch die Idee von der sitt­li­chen Au­to­no­mie des Men­schen zurück.

    Die Men­schen­würde als obers­ter Wert des Grund­ge­set­zes be­steht in Deutsch­land als Re­ak­tion auf den Na­tio­nal­so­zia­lis­mus. Denn Men­schen­würde be­steht in der:

    - Ach­tung vor dem An­de­ren,
    - der An­er­kennt­nis sei­nes Rechts zu exis­tie­ren und
    - in der An­er­kennt­nis ei­ner prin­zi­pi­el­len Gleich­wer­tig­keit al­ler Menschen.

    Das wurde im Na­tio­nal­so­zia­lis­mus miss­ach­tet und führte zum Ar­ti­kel 1 des Grundgesetzes.

    Wa­rum sollte man sich nun Macht­in­sti­tu­tio­nen (die durch Sank­tio­nen in der Lage sind die Exis­tenz ei­nes Men­schen zu zer­stö­ren oder min­des­tens ne­ga­tiv be­ein­flus­sen) nicht ent­ge­gen­stel­len? Wa­rum sollte man Men­schen am Exis­tenz­mi­ni­mum (»mit« oder »ohne« Er­werbs­ein­kom­men) ver­su­chen schlecht da­ste­hen zu las­sen? Sich Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen zu ei­ner Sach­lage be­schaf­fen und erst nach der ei­ge­nen Mei­nungs­bil­dung ei­nen Kom­men­tar ab­ge­ben wäre hier si­cher an­ge­bracht. Es sei denn man ist ein Lob­by­ist der ver­sucht be­ste­hende so­ziale Un­ge­rech­tig­kei­ten zu er­hal­ten (etwa durch Be­zich­ti­gun­gen wie »die sind Faul«, »die ha­ben nichts ge­lernt«, »3,44€ netto? Egal… Haupt­sa­che die ha­ben eine Tä­tig­keit«). Wenn man sich recht­fer­tigt und mit der Raff­gier ei­ni­ger we­ni­ger Un­ter­neh­mer ar­gu­men­tiert, wird das wahr­schein­lich als Anti-Liberale Hal­tung abgeschmettert.

    Aber egal wie man es dreht und wen­det, ein Mensch am Exis­tenz­mi­ni­mum wird in Deutsch­land mehr und mehr sei­ner Men­schen­würde be­raubt. Diese Schwei­ne­rei ist nicht hin­zu­neh­men.
    Da­her wird es Zeit für ei­nen Macht­wech­sel in der Po­li­tik. ROT-ROT-GRÜN

    Also Veit, ich wünsch dir al­les Gute und viel Erfolg.

  24. Alexs sagt:

    @ Dr Manhatten

    Was soll sich denn in die­ser Sa­che un­ter Rot-Rot-Grün ändern? So­gar die Linke stellt die Er­werbs­tä­tig­keit im heu­ti­gen Sinn nicht in Frage, ganz zu schwei­gen von den Geis­tes­hal­tun­gen man­cher Grü­ner und SPD­ler. Von da­her sehe ich da keine Ände­rung bei solch ei­ner Koalitionszusammensetzung.

  25. Alexs sagt:

    Noch ein klei­ner Nach­trag: Die heu­tige Po­li­tik der Lin­ken ent­spricht den an­ti­quier­ten For­de­run­gen der SPD von vor 30-40 Jah­ren, sprich die Linke schwelgt po­li­tisch in der Nost­al­gie des 20. Jahr­hun­derts. Auch wenn die Lin­ken ge­gen­wär­tig und po­li­tisch be­trach­tet die ein­zige Op­po­si­tion im Bun­des­tag sind…

    In un­se­rer heu­ti­gen Par­tei­en­land­schaft gibt es keine Par­tei die zu­künf­tige Lö­sun­gen an­bie­tet. Nicht ein­mal Fra­gen zur Ge­gen­wart wer­den kor­rekt ge­stellt, ge­schweige denn Lö­sun­gen in Aus­sicht gestellt.

    Po­li­tik im 21. Jahr­hun­dert ist be­grün­det auf den Wer­ten des 20. Jahr­hun­derts. Das dar­auf keine nach­hal­tige Po­li­tik be­ru­hen kann ist unausweichlich.

    Zu­kunfts­per­spek­ti­ven se­hen an­ders aus. Die Fra­gen die ge­stellt wer­den müs­sen auch!

  26. J.B. sagt:

    Möchte auch ein Link aus ei­ge­ner Er­fah­rung ein­brin­gen. Und wich­tig ist sich zu weh­ren. Frage ist wie lange man die Kraft dazu hat

    http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit/lokalzeit-aus-koeln/sprechzeit/videostreitmitdemjobcenter100.html

    Gruß Jür­gen

  27. Veit Pakulla sagt:

    Hi Jür­gen,

    ich rate, dem Job­cen­ter ge­gen­über wie vor Ge­richt Exis­tenz­not, ggf. Schul­den­falle, zu be­to­nen, wo es ir­gend geht. Das JC ist Grund­si­che­rungs­be­hörde und kann sich da nicht ein­fach quer­stel­len. Ich würde sie ner­ven, be­lan­gen, bis sie nach­ge­ben. Hof­fent­lich schafft euer An­walt das, mit nö­ti­gem »Biss«. Als An­trag­stel­ler oder des­sen Be­voll­mäch­tig­ter per­sön­lich im JC er­schei­nen und Dampf ma­chen, auch wenn es an­fangs un­an­ge­nehm ist, kann mei­ner Er­fah­rung nach sei­nen Teil beitragen.

    Veit

  28. jan sagt:

    hallo veit

    su­per sa­che, bin grad über deine seite ge­stol­pert bzw vom auf­ge­wach­ten gekommen.

    gibt es denn in­zwi­schen neuigkeiten?

    lg und al­les jute

  29. Veit Pakulla sagt:

    Hallo jan,

    Neu­ig­kei­ten gibt es schon, wenn auch keine gra­vie­ren­den. Ich sollte ir­gend­wann schauen, was und wie ich hier am bes­ten aktualisiere.

    LG

    Veit

  30.  
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