Hab ich Schwein gegen Hartz-IV-Behörde?
2. Juli 2012 Bei Arbeit 's Los eingeordnetIch bekomme vom Jobcenter Arbeitslosengeld II. Für Erwerbslose und alle anderen sehe ich es als zeitgemäße Umsetzung von Grundrechten. Gegen Minderungen (Sanktionen) meines Lebensunterhalts, der ein Existenzminimum darstellt, wehre ich mich. Ebenso gegen psychischen Druck, den Sanktionsandrohungen auf mich ausüben. Hartz IV erwartet Gegenleistungen wie Bewerbungen auf dem eh schlanken Arbeitsmarkt, ohne dass ich mich bewerben will, schon gar nicht auf Niedriglohnjobs. Genauso wenig hätte es für mich persönlich Sinn, an Eingliederungsmaßnahmen teilzunehmen. Ich weiß mich selber in unsere Gesellschaft einzubringen und bin, unabhängig dessen, ein Teil von ihr.
Behörde Jobcenter handelt stur nach dem Sozialgesetzbuch, das dem Grundgesetz teilweise widerstrebt. Durch einen angeblichen Vertrag namens Eingliederungsvereinbarung (EGV), auf deren Abschluss bestanden wird, soll ich mein Leben nach Fremdinteressen gestalten. Zum ersten Mal in meiner langen Erwerbslosenkarriere habe ich die EGV nicht unterschrieben. Nur braucht man meine Unterschrift gar nicht, um diesen diskriminierenden Pseudovertrag mit mir abzuschließen, der gegen meinen Willen zu handeln und zum Lügen mich zwingen soll. Jenem behördlichen Vorgang habe ich widersprochen.
Vom 9.07. bis 24.07.12 wehre ich eine Sanktion ab, die dank eines amtsärztlichen Gutachtens, welches das Jobcenter nicht beachtet hat, zurückgenommen wird. Das Sozialgericht zwecks Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen die Sanktion einbezogen zu haben, ist sehr wahrscheinlich der Grund, warum mein Widerspruch gegen die Kürzung relativ schnell bearbeitet worden ist. Da ihm das Jobcenter in vollem Umfang entsprochen hat, begründet es den Abhilfebescheid nicht. Den habe ich mir folglich auf Antrag begründen lassen.
Auf den 5.09.12 ist der Widerspruchsbescheid datiert, mit dem das Jobcenter meinen Widerspruch gegen die Eingliederungsvereinbarung, die mir aufgezwungen worden ist, zurückweist; dies damit begründet, dass an zwei Gesprächsterminen, von denen letzterer nicht stattgefunden hat, versucht worden sei, eine EGV mit mir abzuschließen. Im Gespräch habe ich deutlich gemacht, nicht zu unterschreiben. Das Jobcenter ist der Ansicht, meine Rechte blieben unverletzt. ›Grundrechte‹ schreibt es jedoch nicht! Erwähnt nur, dass ich mich in meinen Grundrechten verletzt sehe. Die Behörde geht auf meine Widerspruchsbegründung nicht weiter ein, schreibt, sie könne wegen ihrer knappen Ressourcen mich nicht in langen Verhandlungen überzeugen. Ich verhandle so oder so nicht.
Am 1.10.12 habe ich gegen die Zwangseingliederung Klage eingereicht; ohne Anwalt, weil ich keine Prozesskostenhilfe beantragen will, den Prozess führen als Herausforderung sehe und unser Rechtsystem kennen lernen sollte. Die Unverletztheit meiner Grundrechte möchte ich vom Sozialgericht bestätigen und die Nichtigkeit des Verwaltungsakts (VA) aus mehreren Gründen feststellen lassen.
Der 18.10.12 ist der Tag, an dem das Jobcenter beantragt meine Klage abzuweisen. In der Folgezeit, bis 4.12.12, stelle ich zwei Beweisanträge im Verfahren. Einem habe ich die Einladung durch den Beklagten angefügt, dem anderen Antrag die neue EGV, die gleich als VA hätte erlassen werden müssen, da ich definitiv nicht verhandle. Der Richter versucht anzuregen, dass ich die Klage zurücknehme, weil der Eingliederungsverwaltungsakt abgelaufen sei. Mitnichten tue ich das, begründe warum.
In der Zeit vom 5.12.12 bis 11.04.13 nehme ich Einsicht in die Prozessakte auf der Geschäftsstelle der zuständigen Kammer des Sozialgerichts. Dort lasse ich mir Gesprächsprotokolle kopieren, die das Jobcenter dem Verfahren beigesteuert hat. Diese sogenannten Beratungsvermerke zeigen meine Weigerung gegenüber dem Beklagten eindeutig, wenngleich sie nur zum Teil stimmen. Das gilt insbesondere für den Vermerk durch die Teamleiterin der Arbeitsvermittlerin.
Eine Richterin löst den Vorsitzenden ab, übernimmt die Kammer (Routinevorgang). Ich fordere übers Gericht den Beratungsvermerk vom letzten Gesprächstermin aus dem Jobcenter an, lasse ihn der Prozessakte beifügen.
Nach geraumer Zeit erlässt die Behörde eine neue EGV gegen mich. Entgegen meiner Argumentation nimmt das Gericht sie nicht ins Verfahren auf, regt erneuten Widerspruch und erneute Klage an. Ich beharre darauf, Grundrechts- und Rechtsverletzungen nachträglich festzustellen. Die Richterin teilt mit, es sei eine Erörterung geplant, für die noch kein Termin genannt werden könne. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit werden der Beklagte und ich also bei Gericht erscheinen und dort klären, wie das Verfahren weitergeht.
Mit Datum vom 23.01.13 erreicht mich ein Anhörungsschreiben zwecks einer Sanktion um 30 Prozent. Ich beantworte es unnötigerweise, habe anscheinend keinen wichtigen Grund nach dem Sozialgesetzbuch II vorzuweisen. Als die Anhörungsfrist seit fast einem Monat abgelaufen ist, flattert mir ein Sanktionsbescheid ins Haus. Umgehend lege ich Widerspruch ein.
Am 12.02.13 nehme ich Akteneinsicht im Jobcenter, die ich über sieben Monate vorher beantragt hatte. Die maximale Bearbeitungsfrist für Anträge, sofern keine Bedrohung der Existenz vorliegt, beträgt sechs Monate. Es empfiehlt sich, die Behörde nach etwa fünf Monaten schriftlich an die Bearbeitung zu erinnern, was ich getan habe. Weil das Jobcenter nach sechs Monaten meinen Antrag dennoch nicht bescheidet, erhebe ich Untätigkeitsklage beim Sozialgericht. Bald darauf vereinbart die Behörde einen Termin zur Akteneinsicht mit mir. Vielleicht liegt es an meinem zusätzlichen Antrag, auf Gebührenbefreiung nach dem Informationsfreiheitsgesetz, dass ich für gewünschte Kopien aus meiner Akte nichts bezahlen brauche.
Nach der Akteneinsicht suche ich den zuständigen Jobcenter-Juristen in seinem Arbeitszimmer auf. Ich teile ihm mit, dass sich das Gerichtsverfahren vielleicht erledigt habe. Die dreiwöchige Frist zur Stellungnahme, die mir der Richter nach der Akteneinsichtnahme setzt, mit der Frage, ob das Verfahren erledigt sei, nutze ich bis zum letzten Tag, falls ich noch etwas in dieser Sache benötigt hätte.
Zum 2.04.13 wird mein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung im Widerspruchsverfahren gegen die 30-prozentige Sanktion vom Sozialgericht zurückgewiesen. Daraufhin beanstande ich mittels einer Anhörungsrüge den diesbezüglichen Gerichtsbeschluss, kritisiere also, nicht ausreichend rechtlich angehört worden zu sein. Infolgedessen begründet die Richterin den Beschluss durch einen weiteren Beschluss ein wenig genauer.
Der 29.05.13 ist der Tag, an dem ich Klagen gegen die 30-Prozent-Kürzung sowie gegen einen abgelaufenen Eingliederungsverwaltungsakt einreiche.
Zum 1.01.14 werde ich ein zweites Mal sanktioniert. Jedoch wieder um 30 Prozent, wenngleich das Gesetz verlangt, mein Arbeitslosengeld II nun um 60 Prozent zu kürzen. Einen Verfahrensfehler des Jobcenters vermutend, begründe ich meinen Widerspruch dementsprechend; denn ich brauche »ordnungsgemäße« Leistungskürzungen fürs Gericht. Doch das Jobcenter antwortet vor ihm sinngemäß, die Sanktion um 30 Prozent sei korrekt, da eine 60-prozentige mich ALG-II-Empfänger in meinen Rechten verletzen würde.
Falls ihr Formulierungen für eigene Widersprüche, Anträge bzw. Klagen braucht, könnt ihr gerne aus meinen im Artikel verlinkten mit zusammenbasteln.
Lieber Veit,
toll, dass es hier zu lesen ist! Ralph möge es im Grundrechte-Brandbrief verlinken und wir anderen überall posten, wo Menschen es für sich aufgreifen können, um vor allem Mut und Vertrauen zu sich selbst zu bekommen.
Danke nochmals,
Frigga
Wow, beeindruckend! Ich glaube, wenn Du noch ein paar Zeilen mehr geschrieben hättest, könntest Du überlegen, Dein Schreiben als kleines Buch verlegen zu lassen.
Ich werde in den kommenden Tagen einen Gegenentwurf zu meiner im Raum stehenden, aber selbstverständlich nicht unterschriebenen neuen EGV verfassen, und da werde ich in Deinem obigen Text sicher einiges »nette« finden. Danke für Dein Angebot, das eine oder andere zu übernehmen.
Super, werden sicher wieder viele Menschen die das lesen Kraft und neuen Mut tanken!
Uwe
Hallo Veit,
der Widerspruch ist schön lang, da haben die gut was zu lesen. Auf jeden Fall das Ganze richig fett mutig bis zum letzten Atemzug-, wow!
Je mehr von Uns etwas gegen diese Ungerechtigkeiten unternehmen, desto besser. Ich selbst habe bei solchen Sachen schon Hilfe aus dem Netz von Leuten und auch von Freunden bekommen die gut schreiben können bzw. sich mit Hartz-Gegenwehr auskennen.
Folgender link von »Projekt Peine« ist bestimmt Vielen ein Begriff:
http://www.projekt-peine.de/index.html
Bedingungslose Grüsse, Peter
Ganz meine Rede, Peter! Je mehr Widerstand, desto besser!
Jedoch schützt mich ein amtsärztliches Gutachten. Ich weiß nicht, inwieweit ich mich ohne trauen würde. Mittel und Wege gegen Bewerbungszwang und Leistungskürzungen gibt es aber viele. Was ich nicht schon alles von anderen Erwerbslosen im Internet und bei Begegnungen sowie auf Treffen erfahren habe! Und was nicht alles Gesetzbücher hergeben, wenn ich ihnen Zeit widme!
Das Jobcenter ist auf die Begründung meines Widerspruchs kaum eingegangen. Macht nichts. Hauptsache, ich kann nun denn vor Gericht klagen.
Tatenlosigkeit ist Abhängigkeit. Übrig bleibt Tastatur und Desktop, aber dazu stehen dass man dazu geworden ist, denn es ist der individuelle Plan. Die versuchte Hatz (Hartz) in ein fiktives Arbeitsleben ist die Masche den Schlafbürger/michel in der Angstbewusstseins-Matrix zu halten damit er das Absauger- und Stressystem bedient und sich ein BGE nicht vorstellen kann.
Interessant der Einwurf im Widerspruch: »Genügend Wohlstand ist für alle vorhanden«. Auch für mich neu und interessant das Thema: »Folter durch Hatz4«.
P.S: Ich glaube, Ablehnung von EGV und Widerspruch gegen Verwaltungsaaahkt muß man nicht begründen. (?) Nun denn.
Bedingungslos, Peter
Hallo Veit,
zunächst einmal Danke für Deinen Kommentar auf meinem Blog. Ich hatte erst gestern auf meinem G+ Profil unter einem Kommentar zum Thema [Armut macht krank] geschrieben, »Hartz IV ist psychischer Mord!»
Das schlimmste aber an dem Perversum ist, das es in der Bevölkerung angenommen wurde und dem entsprecht gegen Sozialleistungsempfänger interpretiert wird.
Gruß
Micha
PS: Ich habe mir erlaubt einen Auszug Deines Artikels auf meinem Blog zu veröffentlichen. Ich denke Du hast nichts dagegen, ansonsten werde ich ihn selbstverständlich unverzüglich wieder löschen.
Gerne kannst du einen Auszug aus meinem Beitrag bei dir veröffentlichen, Micha. Über einen Link auf meinen Artikel freue ich mich natürlich außerdem.
Hallo Veit,
ich gratuliere Dir zu Deinem mutigen Widerstand. Damit bist Du für viele ein Vorbild.
Ich habe Deine Seite mal beim Thema Eingliederungsvereinbarungen verlinkt. Meine Seite ist im ständigen Aufbau.
http://www.beispielklagen.de/IFG028.html
Weiter so.
Liebe Grüße,
Ulli
Danke Ulli!
Hallo Leute,
wollte nur kurz zu der Klageschrift sagen, dass es für jedes Gericht eine zu große Hürde ist, die Nichtigkeit eines deutschen Verwaltungsaktes festzustellen.
Besser und damit eine nicht so hohe Hürde wäre es, auf die Rechtswidrigkeiten im VA abzustellen (das sind formaljuristische Unterschiede, die zu erklären auf die Schnelle hier nicht möglich sind).
Versteht mich bitte nicht falsch, ich schreibe das nicht um einfach nur rummäkeln zu wollen oder Leute vom Klagen abzuhalten, im Gegenteil, ich stehe voll hinter der Klage und den Texten von Veit, aber ich habe inzwischen genug Erfahrung (auch mit Feststellungsklagen wegen Nichtigkeit) um sicher sagen zu können, das es fast unmöglich ist, die Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes zu erwirken. Sicherer ist der Klageweg immer indem man auf die Rechtswidrigkeiten aufmerksam macht.
Ich wünsche Veit jedenfalls alles Gute und vollen Erfolg und hoffe, das wir dann auch erfahren, wie die Gerichte darauf reagiert haben.
ciao erst mal vom Hartz-Entferner
Hallo,
schön das auch du den Mut gefunden hast.
Ich habe gerade deinen Text gelesen und auch wenn er mir bereits Gut erscheint, gibt es ja immer was…
wäre es so nicht treffender?
»das dem Grundgesetz teilweise widerstrebt.»
das dem Grundgesetz teilweise widerspricht.
Alles Gute & viel Erfolg
Ein Gesetz steht im Buche, wird aber auch gelebt. Von daher hab ich »widerstrebt« gewählt.
So gesehen macht es Sinn, der Unsinn.
Ich bin soooo froh, dass ich nicht alleine da steh und kämpfe… bin momentan bis auf 60 Euro sanktioniert und erwarte bereits die nächste Sanktion, denn ich bin beim Jobcenter »unten durch«. Die wollen mich endlich loswerden. Aber so schnell lasse ich mich nicht abkanzeln. Ich habe einmal einen Rechtsstreit gegen das JC gewonnen und werde auch den nächsten gewinnen, denn ich bin im Recht! Sollten die Richter gegen mich entscheiden habe ich trotz allem gewonnen… nämlich meinen persönlichen Stolz, mich nicht unterdrücken zu lassen von einer Maschine, die Menschen kaputt macht.
Ich danke Dir sehr für Deinen Beitrag, ganz lieber Gruß.
Sabine, hast du die Sanktion nicht gerichtlich aufschieben lassen (können), mittels Anordnung der aufschiebenden Wirkung bzw. einstweiligem Rechtsschutz? Hast du einen Anwalt?
Hallo Veit!
Coole Seite. Habe mich gerade über Dein Vorgehen gegen die Sanktion belesen.
Diese Masche der Jobcenter, es mit einer Sanktion zu versuchen, und dann einen Rückzieher zu machen, bevor es zu einem Urteil kommt, weil sie von Anfang an genau wußten, daß sie im Unrecht sind, aber nachdem der Sanktionierte den ganzen Streß hatte mit der Sanktion, und während der Sanktion noch das Gerichtsverfahren durchzuziehen, diese Masch ist wirklich zum Kotzen widerwärtig.
Das Vorgehen, den Abhilfebescheid nochmal anzugehen und eine Begründung zu fordern, und anschließend die Sache öffentlich zu machen, halte ich für genau richtig.
Ergänzend fällt mir ein, man könnte evtl. auch den Abhilfebescheid mit einem Widerspruch angreifen, denn Bescheide müssen begründet sein. Wenn die Sanktion rechtmäßig war, durften sie sie nicht zurücknehmen, und wenn sie rechtswidrig war, hätten sie sie gar nicht erst verhängen dürfen.
Mit dem Widerspruch kann man ja warten, bis das Geld auf dem Konto ist
Vermutlich kann man das in jedem einzelnen Fall so machen, wo die Jobcenter durch einen Rückzieher ein Urteil verhindern und somit zeigen, daß sie einen nur mal ein wenig quälen wollten…
Jetzt werd ich mir den Rest von Deinen Sachen mal ansehen, und den Link zu dieser Seite ordentlich verbreiten!
Viele Grüße
Chris
Hallo Veit,
mache bitte weiter und lasse Dich nicht entmutigen!! Es kann nicht sein, dass sich die Siozialgerichte immer nur hinter dem SG-Buch verschantzen. Das SGesetz steht in der Hierarchie immer noch unter dem GGesetz. Warum bis jetzt noch nicht ein SGericht ein Nomenkontrollverfahren eingeleitet hat, ist für mich ein Rätsel.
Bernd
Allein schon der Name: Eingliederungsvereinbarung! Das impliziert irgendwie, dass man ohne Arbeit nicht eingegliedert ist! Aber diese Vereinbarung nicht zu unterzeichnen, ist schon mal eine Idee. Alles Gute!
Dass die (rechtlichen) Mühlen der Jobcenter langsam mahlen, ist mir auch bekannt: monatelanger Hickhack wegen zu viel gezahltem Arbeitslosengeld II (Fördern und Fordern).
Hallo Veit!
Weiß nicht, inwieweit Du informiert bist, der Herr Boes hat unter zusammenarbeit mit diversen Leuten und Verfassungsrechtsanwälten durch spendengelder (dürften ca 6ooo Euro gewesen sein) eine sogenannte RICHTERVORLAGE erarbeitet. Das ist ganz neue und gab es bis dahin noch gar nicht! Man kann sich für seinen jeweiligen Fall, alles dort zusammensuchen, jeder spielraum dürfte ausgeschaltet sein. Man braucht nur Zeit, zum lesen und zum zusammenstellen seiner eigenen Klage. Vielleicht nützt Dir das ein wenig, schau doch da mal rein.
RICHTERVORLAGE ZUM KLAGEN GEGEN SANKTIONEN (wenns sein muß bis hoch zum Bundesverfassungsgericht):
http://www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/brandbrief/Vorlageantrag/Inhaltsverzeichnis.htm
Hi Andi,
danke für den Hinweis! Von der besagten Richtervorlage wusste ich schon, bevor sie im Netz veröffentlicht worden ist.
Es gibt eventuell das eine oder andere, das ich aus ihr verwenden könnte. Hauptsächlich werde ich auf jeden Fall bei den Klageschriften bleiben, die ich mir erarbeitet habe. Sie sind für mich überschaubarer, zudem Ausgangspunkt der von mir in Gang gesetzten Verfahren, was wohl eine wesentliche Rolle im Prozessverlauf spielt.
Ihr scheint ja ne Menge zeit damit zu verbringen gegen das Jobcenter zu Klagen. Vielleicht hätte der eine oder andere von euch wieder einen adäquaten Job wenn ihr genausoviel Zeit und Energie in die Jobsuche investieren würdet. Wo kann ich den dagegen Klagen, dass mit meinen Geld euer erwerbsloses Leben finanziert wird?
Der Philosoph Immanuel Kant hat in seiner »Grundlegung zur Metaphysik der Sitten« die Achtungswürdigkeit und die Menschenwürde an sich im weitesten Sinne definiert.
Kant geht davon aus, dass der Mensch »ein Zweck an sich« sei und demnach nicht einem ihm fremden Zweck unterworfen werden darf. Das heißt: Die Menschenwürde wird verletzt, wenn ein Mensch einen anderen bloß als Mittel für seine eigenen Zwecke benutzt – etwa durch Sklaverei, Unterdrückung oder Betrug…
Die Ansichten Kants finden sich heute in der Objektformel wieder, mit der eine Verletzung der Menschenwürde verfassungsrechtlich bestimmt wird. Auf Kant geht auch die Idee von der sittlichen Autonomie des Menschen zurück.
Die Menschenwürde als oberster Wert des Grundgesetzes besteht in Deutschland als Reaktion auf den Nationalsozialismus. Denn Menschenwürde besteht in der:
- Achtung vor dem Anderen,
- der Anerkenntnis seines Rechts zu existieren und
- in der Anerkenntnis einer prinzipiellen Gleichwertigkeit aller Menschen.
Das wurde im Nationalsozialismus missachtet und führte zum Artikel 1 des Grundgesetzes.
Warum sollte man sich nun Machtinstitutionen (die durch Sanktionen in der Lage sind die Existenz eines Menschen zu zerstören oder mindestens negativ beeinflussen) nicht entgegenstellen? Warum sollte man Menschen am Existenzminimum (»mit« oder »ohne« Erwerbseinkommen) versuchen schlecht dastehen zu lassen? Sich Hintergrundinformationen zu einer Sachlage beschaffen und erst nach der eigenen Meinungsbildung einen Kommentar abgeben wäre hier sicher angebracht. Es sei denn man ist ein Lobbyist der versucht bestehende soziale Ungerechtigkeiten zu erhalten (etwa durch Bezichtigungen wie »die sind Faul«, »die haben nichts gelernt«, »3,44€ netto? Egal… Hauptsache die haben eine Tätigkeit«). Wenn man sich rechtfertigt und mit der Raffgier einiger weniger Unternehmer argumentiert, wird das wahrscheinlich als Anti-Liberale Haltung abgeschmettert.
Aber egal wie man es dreht und wendet, ein Mensch am Existenzminimum wird in Deutschland mehr und mehr seiner Menschenwürde beraubt. Diese Schweinerei ist nicht hinzunehmen.
Daher wird es Zeit für einen Machtwechsel in der Politik. ROT-ROT-GRÜN
Also Veit, ich wünsch dir alles Gute und viel Erfolg.
@ Dr Manhatten
Was soll sich denn in dieser Sache unter Rot-Rot-Grün ändern? Sogar die Linke stellt die Erwerbstätigkeit im heutigen Sinn nicht in Frage, ganz zu schweigen von den Geisteshaltungen mancher Grüner und SPDler. Von daher sehe ich da keine Änderung bei solch einer Koalitionszusammensetzung.
Noch ein kleiner Nachtrag: Die heutige Politik der Linken entspricht den antiquierten Forderungen der SPD von vor 30-40 Jahren, sprich die Linke schwelgt politisch in der Nostalgie des 20. Jahrhunderts. Auch wenn die Linken gegenwärtig und politisch betrachtet die einzige Opposition im Bundestag sind…
In unserer heutigen Parteienlandschaft gibt es keine Partei die zukünftige Lösungen anbietet. Nicht einmal Fragen zur Gegenwart werden korrekt gestellt, geschweige denn Lösungen in Aussicht gestellt.
Politik im 21. Jahrhundert ist begründet auf den Werten des 20. Jahrhunderts. Das darauf keine nachhaltige Politik beruhen kann ist unausweichlich.
Zukunftsperspektiven sehen anders aus. Die Fragen die gestellt werden müssen auch!
Möchte auch ein Link aus eigener Erfahrung einbringen. Und wichtig ist sich zu wehren. Frage ist wie lange man die Kraft dazu hat
http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit/lokalzeit-aus-koeln/sprechzeit/videostreitmitdemjobcenter100.html
Gruß Jürgen
Hi Jürgen,
ich rate, dem Jobcenter gegenüber wie vor Gericht Existenznot, ggf. Schuldenfalle, zu betonen, wo es irgend geht. Das JC ist Grundsicherungsbehörde und kann sich da nicht einfach querstellen. Ich würde sie nerven, belangen, bis sie nachgeben. Hoffentlich schafft euer Anwalt das, mit nötigem »Biss«. Als Antragsteller oder dessen Bevollmächtigter persönlich im JC erscheinen und Dampf machen, auch wenn es anfangs unangenehm ist, kann meiner Erfahrung nach seinen Teil beitragen.
Veit
hallo veit
super sache, bin grad über deine seite gestolpert bzw vom aufgewachten gekommen.
gibt es denn inzwischen neuigkeiten?
lg und alles jute
Hallo jan,
Neuigkeiten gibt es schon, wenn auch keine gravierenden. Ich sollte irgendwann schauen, was und wie ich hier am besten aktualisiere.
LG
Veit